Was darf ich fahren?
    1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    - bis 40 km/h
    
- auch mit Anhängern: bis 25 km/h
    
    2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstf. Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils:
    - bis 25 km/h
    
- auch mit Anhängern
    
    Informationen
    - Mindestalter: 16
    
- Ausbildung: Theorie
    
- Prüfung:Theorieprüfung
    
- Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
    
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    
    Was darf ich fahren?
    1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    - bis 60 km/h
    
- auch mit Anhängern
    
    2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstf. Futtermischwagen
    (land- oder forstwirtschaftliche Zwecke)
    - bis 40 km/h
    
- auch mit Anhängern
    
    Informationen
    - Mindestalter: 16
    
- Eingeschlossene Klassen: L
    
- Ausbildung: Theorie und Praxis
    
- Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung
    
- Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
    
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    
    Bemerkungen
    - Zugmaschine über 40 km/h erst ab 18 Jahren