Ausbildung

Schüler an Computer

Theoretische Ausbildung

Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt.

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Anzahl der Doppelstunden (jeweils à 90 Minuten)

beantragte Klasse

Grundstoff bei Ersterteilung

bei Erweiterung

Zusatzstoff


M

A1

A unbeschränkt

A beschränkt

B

C1

C

CE

L

S

T

12

12

12

12

12

12

12

12

6

6

6

6

6

6

6

6

6

6

6

2

4

4

4

2

6

10

4

2

2

6


D1 / D1E / D / DE:

Der Umfang des theoretischen Unterrichts hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist gegliedert in:

  • Grundausbildung
  • besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
  • Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)
  • Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)

Grundausbildung

In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
  • Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • Rückwärtsfahrten und Wenden
  • Halten und Parken
  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen
  • Angepasste Fahrgeschwindigkeit
  • Überholen
  • Vorfahrt
  • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen und an Zebrastreifen
  • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen
  • Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise
  • Gefahrbremsung

Erst wenn die in der Grundausbildung erworbenen Dinge erlernt wurden, kann mit den Sonderfahrten begonnen werden.

 

Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):

Beantragte Klasse

Überland *1)

Autobahn *2)

Dunkelheit *3)

Praktische Prüfung


A un-/beschränkt

A1

B

BE

C

CE

M/S

5

 

5

5

3

5

5

entfällt

4

 

4

4

1

2

2

entfällt

3

 

3

3

1

3

3

entfällt

60 Minuten, igO, agO, AB

 

45 Minuten, igO, agO, AB

45 Minuten, igO, agO, AB

45 Minuten, igO, agO, AB

60 Minuten, igO, agO, AB

75 Minuten, igO, agO, AB

30 Minuten, nur innerorts


*1) davon eine Fahrt von mindestens 2 x 45 Minuten Dauer
*2) mindestens die Hälfte außerorts
*3) igO = innerorts; agO = außerorts; AB = möglichst auch Autobahn