Pkw

Fahrschulauto

B

Was darf ich fahren?

  • Kraftwagen bis 3,5 t
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kfz bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

– Anhänger bis 750 kg

– Anhänger über 750 kg, wenn Sie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

 

Informationen

  • Mindestalter: 18 bzw. 17 (beim "Begleiteten Fahren"; bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf)
  • Eingeschlossene Klasse: AM / L
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Bemerkungen

  • Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung

BE

Was darf ich fahren?

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger bis 750 kg
  • Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t

Informationen

  • Mindestalter: 18 (siehe B)
  • Eingeschlossene Klasse: B (siehe B)
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

B96

Was darf ich fahren?

  • Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
  • mit Anhänger: über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)

Informationen

  • Mindestalter: siehe B
  • Eingeschlossene Klassen: siehe B

Bemerkungen

  • Erwerb durch Fahrerschulung