Was darf ich fahren?
    - Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
    
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
    
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bzw. 350 kg
 (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- mit Motoren- /Antriebsarten:
    
    – Fremdzündungsmotor
    – andere Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel max. 4 KW Nutzleistung)
    – Elektromotor max. 4 KW Nenndauerleistung
     
    Informationen
    - Mindestalter: 16
    
- Ausbildung: Theorie und Praxis
    
- Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung
    
- Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
    
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt