Informationen
    - Mindestalter: 18
    
- Ausbildung: Theorie und Praxis
    
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    
- Unterlagen: gesundheitliche Eignung(G25)
    
    Wichtig
    Laut der Berufsgenossenschaft sind alle Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal
    jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstaplerfahrer). BGV A1 §4