Was darf ich fahren?
1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern: bis 25 km/h
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstf. Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils:
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Informationen
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung:Theorieprüfung
- Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Was darf ich fahren?
1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstf. Futtermischwagen
(land- oder forstwirtschaftliche Zwecke)
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Informationen
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klassen: L
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Bemerkungen
- Zugmaschine über 40 km/h erst ab 18 Jahren