Was darf ich fahren?
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bzw. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- mit Motoren- /Antriebsarten:
– Fremdzündungsmotor
– andere Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel max. 4 KW Nutzleistung)
– Elektromotor max. 4 KW Nenndauerleistung
Informationen
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Maßnahmen,
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt