Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt.
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Anzahl der Doppelstunden (jeweils à 90 Minuten)
beantragte Klasse
Grundstoff bei Ersterteilung
bei Erweiterung
Zusatzstoff
M
A1
A unbeschränkt
A beschränkt
B
C1
C
CE
L
S
T
12
12
12
12
12
–
–
–
12
12
12
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
2
4
4
4
2
6
10
4
2
2
6
D1 / D1E / D / DE:
Der Umfang des theoretischen Unterrichts hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.
Die praktische Ausbildung ist gegliedert in:
In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden. Dazu zählen unter anderem:
Erst wenn die in der Grundausbildung erworbenen Dinge erlernt wurden, kann mit den Sonderfahrten begonnen werden.
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):
Beantragte Klasse
Überland *1)
Autobahn *2)
Dunkelheit *3)
Praktische Prüfung
A un-/beschränkt
A1
B
BE
C
CE
M/S
5
5
5
3
5
5
entfällt
4
4
4
1
2
2
entfällt
3
3
3
1
3
3
entfällt
60 Minuten, igO, agO, AB
45 Minuten, igO, agO, AB
45 Minuten, igO, agO, AB
45 Minuten, igO, agO, AB
60 Minuten, igO, agO, AB
75 Minuten, igO, agO, AB
30 Minuten, nur innerorts
*1) davon eine Fahrt von mindestens 2 x 45 Minuten Dauer
*2) mindestens die Hälfte außerorts
*3) igO = innerorts; agO = außerorts; AB = möglichst auch Autobahn