Warum gibt es den Führerschein auf Probe?
Mit der erfolgreichen praktischen Prüfung beginnt die Probezeit für jeden Fahranfänger.
Die Probezeit soll verhindern, dass gerade junge Fahranfänger häufig an Unfällen beteiligt sind. Denn aus Studien geht hervor, dass der Anteil der 18- bis 24-Jährigen im Strassenverkehr sich auf lediglich 16 Prozent beläuft. Dieser verhältnismäßig kleine Teil ist aber zu über 30 Prozent an allen Unfällen beteiligt. Noch allarmierender ist die Tatsache, dass es sogar knapp 40 Prozent sind, wenn es sich um einen Unfall mit Todesfolge handelt.
Zwei Jahre Führerschein auf Probe – wann ist die Fahrerlaubnis gefährdet?
Keine Sorge, nicht bei jedem "Knöllchen" wird der Führerschein gleich entzogen. Bei den Verkehrsverstößen gibt es Unterschiede – je nach Gefährdung der Verkehrssicherheit.
Sie werden vom Straßenverkehrsamt aufgefordert, an einem ASF-Seminar teilzunehmen, wenn Sie entweder einmal gegen Katalog A oder zweimal gegen Katalog B verstoßen haben und sich außerdem noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Hinweis: Sie sollten innerhalb einer zweimonatigen Frist die Teilnahmebescheinigung am Seminar vorlegen, andernfalls wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Das Aufbauseminar Fahranfänger wird im Kurssystem mit mindestens sechs und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt. Auf dem Programm stehen vier Sitzungen à 135 Minuten und eine Fahrprobe.
Übrigens: Um Missverständnisse zu vermeiden: Der Führerschein auf Probe stellt eine verschärfte Regelung für Führerscheinneulinge dar. Selbstverständlich greifen während dieser Zeit aber auch alle weiteren Maßnahmen wie das Mehrfachtäter-Punktsystem ("Flensburger Kartei"), Verwarnungs- und Bußgelder, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, etc.
Punkte in Flensburg? Mit ASP das Konto erleichtern!
Wer als Fahrzeugführer eine Verkehrsübertretung begeht und ein Bußgeld von mindestens 40 Euro bezahlen muss, bekommt gleichzeitig Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Warum gibt es dieses sogenannte Mehrfachtäter-Punktsystem?
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu können, muss jemand geistig, körperlich und charakterlich geeignet sein. Die charakterliche Eignung ist jedoch nur schwer zu ermitteln, denn es gibt keinen direkten Charakter-Test. Als charakterlich ungeeignet gilt derjenige, der wiederholt gegen bestehende Vorschriften verstößt. Um einen Überblick über die Wiederholungstaten einzelner Fahrzeugführer zu erhalten, werden die unterschiedlichen Vergehen mit Punkten belegt und gespeichert. Wie viele Punkte es für eine Zuwiderhandlung gibt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Für Ordnungswidrigkeiten werden 1–4 Punkte, für Straftaten 5–7 Punkte vergeben.
Punkte in Flensburg und ihre Folgen
Hat der Kraftfahrer 9–13 Punkte auf seinem Konto angehäuft, setzt sich das Straßenverkehrsamt mit ihm in Verbindung und spricht eine Verwarnung aus mit dem Hinweis, freiwillig ein ASP zu besuchen. Bei 14–17 Punkten wird die Teilnahme zur Pflicht, wenn der Kraftfahrer nicht schon vorher das Angebot angenommen hat. Setzt das Straßenverkehrsamt einen obligatorischen Besuch beim ASP an, wird gleichzeitig auch eine zweimonatige Frist festgelegt. Innerhalb dieser Zeit muss die Teilnahmebescheinigung vom ASP eingereicht werden – sonst ist der Führerschein futsch! Haben sich auf Ihrem Konto 18 Punkte angesammelt, entzieht das Straßenverkehrsamt die Fahrerlaubnis.
Punkt um …
Wenn Sie freiwillig an einem ASP teilnehmen, können Sie Punkte abbauen. Bei bis zu acht Punkten ist eine Reduktion um vier Punkte möglich, haben sich neun bis 13 Punkte angesammelt, können zwei Punkte abgebaut werden. Ab 14 Punkten ist die Teilnahme an einem ASP obligatorisch – dann allerdings ohne Punktrabatt (Übrigens: Sind 14 Punkte erreicht, ist ein Abbau von zwei Punkten nur noch durch eine verkehrspsychologische Beratung möglich.) Zu beachten ist, dass das ASP nur einmal innerhalb von fünf Jahren besucht werden kann. Im Klartext bedeutet dies: es ist nicht möglich, mehrere Kurse hintereinander zu besuchen, um eine große Punktzahl auf einen Schlag abzubauen. Weiterhin können keine "Pluspunkte" angehäuft werden, die für eventuelle Vergehen in der Zukunft angerechnet werden könnten.
ASP – Ihre Chance, frühzeitig einen Führerscheinentzug zu vermeiden
Das Aufbauseminar Punkteauffällige besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer Fahrprobe. Teilnehmerzahl mindestens sechs, maximal 12 Personen.